Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem Velo, dem ÖV, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Bei dem Verrechnen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen bestimmte Vorgaben erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.